Wer haftet bei einer Privatinsolvenz?

Im Jahr 2010 haben 168.458 Menschen Privatinsolvenz angemeldet und Experten gehen davon aus, dass jeder zehnter Privathaushaushalt in Deutschland von der Insolvenz betroffen ist. Zahlreiche Fragen zur Privatinsolvenz können auf der Internetseite http://www.finanzfrage.net/ beantwortet werden.

Die Schuldlast der Privatleute

Immobiliendarlehen, private Ratenkredite, Autokredite oder Kaufhausrechnungen begründen zumeist die enorme Schuldlast der Privatleute, aus der sich diese aus eigener Kraft nicht mehr befreien können. Die Folge: Ein Insolvenzverfahren muss angestrebt werden. Der Grundgedanke des Insolvenzverfahrens besteht darin, dass die Gläubiger des Schuldners gemeinschaftlich befriedigt werden. Hierbei wird das noch vorhandene Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös unter den Gläubigern aufgeteilt. Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, die nicht ganz oder teilweise getilgt werden kann, begründen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Zur Beantwortung zahlreicher Fragen zur Privatinsolvenz kann die Internetseite http://www.finanzfrage.net/ als Hilfestellung herangezogen werden.

Zahlungsunfähig – was bedeutet das?

Die Zahlungsunfähigkeit liegt dann vor, wenn es dem Schuldner nicht möglich ist, den fälligen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Drohende Zahlungsunfähigkeit kann anerkannt werden, wenn sich der Schuldner noch in der Anfangsphase der Zahlungsunfähigkeit befindet und hierbei gute Aussichten auf Erfolg durch Sanierungsbemühungen bestehen. Ein Antrag auf ein Insolvenzverfahren wegen Überschuldung kann nur von juristischen Personen und Gesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen haftet, gestellt werden. Der Antrag auf Insolvenzverfahren und die Bewertung des Vermögens setzen jedoch die Fortführung des Unternehmens voraus. Bei Fragen zur Privatinsolvenz findet man auf der Internetseite http://www.finanzfrage.net/ zahlreiche Tipps und Hilfestellungen.

Der Ablauf des Insolvenzverfahrens

Insbesondere verhindert das Insolvenzverfahren, dass die Gläubiger nicht jahrelang gegen den Schuldner sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – deren Erfolg zweifelhaft ist – einleiten müssen. In jedem Insolvenzverfahren wird ein Insolvenzverwalter zur Verfügung gestellt, der das gesamte pfändbare Vermögen des Schuldners ermittelt und unter den Gläubigern aufteilt. Dem Insolvenzverfahren folgt sodann das Restschuldbefreiungsverfahren, sodass sich die Privatinsolvenz über einen Zeitraum von 6 Jahren erstreckt. Während dieser sechs Jahre muss der Schuldner sein monatlich pfändbares Einkommen an die Gläubiger entrichten. Hierbei kann die monatliche pfändbare Belastung viel niedriger ausfallen, als die finanzielle Belastung vor dem Insolvenzverfahren. Nach Ablauf von sechs Jahren endet die Privatinsolvenz mit einem Schuldenerlass. Zahlreiche Fragen zur Privatinsolvenz können auf der Internetseite http://www.finanzfrage.net/ beantwortet werden.

Bild: parazit – Fotolia

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